Zivilrecht
Wir beraten und vertreten Sie gerne im kompletten Bereich des Zivilrechtes. Hierzu zählen insbesondere die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit wechselseitigen Verträgen wie z.B. Kaufverträgen, Werkverträgen, etc. und den sich hieraus ergebenden Vertragspflichten und -rechten. Häufig wird von den Parteien eines Rechtsstreites z.B. über Fragen der Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) gestritten. Wir analysieren mit Ihnen die rechtliche Situation und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und helfen Ihnen, diese auszuschöpfen und durchzusetzen. Über die Chancen und Risiken werden Sie von uns umfassend informiert. Wir vertreten Sie sowohl aktiv als Kläger/ Antragsteller/ Anspruchsinhaber als auch passiv als Beklagten/ Antragsgegner/ Anspruchsgegner.
Da regelmäßig Fristen zu beachten sind, sollten Sie im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Problemen keine Zeit verstreichen lassen. Wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.