Verkehrsrecht Rechtsanwalt Kassel

Verkehrsrecht

Im Rahmen des Verkehrsrechtes vertreten wir Sie sowohl bezüglich des Verkehsrzivilrechtes als auch des Verkehrsstraf- bzw. -ordnungswidrigkeitenrechtes.

Verkehrszivilrecht:

Zum Verkehrszivilrecht zählt unter anderem die Regulierung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Nachdem Sie uns den Sachverhalt geschildert haben und uns die erforderlichen Informationen vorliegen, kümmern wir uns sodann um die komplette Regulierung Ihrer Ansprüche. Unser Ziel ist es hierbei, die Ansprüche möglichst schnell für Sie zu realisieren und Sie von den Unannehmlichkeiten so weit wie möglich zu entlasten. Sie sollten sich bewusst machen, dass es naturgemäß das Interesse der Versicherungen ist, möglichst wenig zu regulieren. Daher sind Versicherungen bestrebt, den zu regulierenden Schaden "Klein" zu rechnen. Wir helfen Ihnen, dies zu verhindern.

Selbstverständlich machen wir für Sie aber auch Ansprüche geltend bzw. wehren diese für Sie ab, die aus einer vertraglichen Beziehung herrühren. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche aus Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung). 

Unser Ziel ist es, Ihnen ein gerichtliches Verfahren nach Möglichkeit zu ersparen. Sollte eine außergerichtliche Klärung bzw. Durchsetzung Ihrer Interessen nicht möglich sein, stehen wir natürlich auch im Rahmen gerichtlicher Verfahren an Ihrer Seite und kämpfen für Ihr Recht.

Verkehrsstrafrecht/ Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:

Beinahe jeder Autofahrer ist schon mal "geblitzt" worden. Nicht selten sind die diesbezüglichen Messungen jedoch angreifbar. Wir prüfen gerne für Sie die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. 

Wir vertreten Sie natürlich auch sonst bei sämtlichen Vorwürfen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr gemacht werden. Nicht selten kommt es hierbei dann zu gerichtlichen Verfahren, in deren Rahmen wir darum bemüht sein werden, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu entkräften bzw., sollte dies letztlich nicht möglich sein, eine möglichst geringe Sanktionierung zu erreichen.

Im Verkehrsrecht drängt oft die Zeit. Hinsichtlich etwaiger Ansprüche sind Sie wirtschaftlich auf die schnelle Regulierung angewiesen. Im Rahmen des Verkehrsstrafrechtes bzw. des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtes laufen oftmals Fristen, die strikt einzuhalten sind, um Rechtsverluste zu vermeiden. Entsprechend werden wir uns immer darum bemühen, Ihnen sehr kurzfristig Termine für die persönliche Erörterung Ihrer Angelegenheit zu ermöglichen.

Rechtsanwälte (RAe) Lengemann Werhahn Keseberg | Kassel | +49 (0)5 61 47 16 43 |
© Alle Rechte vorbehalten Impressum und Datenschutzerklärung