2017-02-21 10:50
Neue Zahlbeträge
Seit dem 01.01.2017 ergeben sich aus der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle neue Zahlbeträge bezüglich des Kindesunterhaltes. Unterhaltsschuldner sollten dies beachten. Andernfalls laufen eventuell Rückstände auf. Bei bestehendem dynamischem Unterhaltstitel droht ferner auch eine Vollstreckung/Pfändung mit den entsprechenden Kosten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.