Mietrecht
Beim Mietrecht handelt es sich um einen gesonderten Bereich des Zivilrechtes. In diesem Zusammenhang werden alle Fragen von Wohnraum- und gewerblichen Mietverhältnissen geklärt.
Zwischen den Parteien eines Mietverhältnisses wird oft über die Einhaltung der jeweiligen vertraglichen Rechte und Pflichten gestritten. So ist oft zu klären, ob ein Mietobjekt einen Mangel aufweist und inwieweit diesbezüglich ein Minderungsrecht besteht. Auch kann es zu Konflikten zwischen den Vertragsparteien, aber auch Mietern untereinander kommen, die Auswirkungen auf den Fortbestand eines Mietverhältnisses haben können. Auch die Richtigkeit von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen führt oft zu Streit zwischen den Parteien. Dies gilt auch für den Aspekt der Schönheitsreparaturen, bei dem wir für Sie prüfen, ob die im konkreten Fall verwandten Klauseln wirksam sind.
Von uns werden sowohl Mieter als auch Vermieter vertreten.
Sofern Sie Fragen zum Bereich des Mietrechts haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Hierbei sollten Sie im Blick haben, dass eventuell zur Rechtswahrung in Ihrer Angelegenheit Fristen einzuhalten sind. Nicht nur der frühe Vogel fängt den Wurm, sondern oft auch der schnelle!