Forderungseinzug
Wir werden gerne für Sie tätig, um eine Forderung im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid bzw. Vollstreckunsgbescheid) titulieren zu lassen bzw., sollte Ihre Forderung schon tituliert sein, um diese sodann in der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Hierbei schöpfen wir sämtliche Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung für Sie aus. So kommt regelmäßig die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit konkreten Zwangsvollstreckungsaufträgen oder auch die Pfändung von Bank- und/oder Versicherungskonten in Betracht. Auch die Ermittlung von Adressdaten des Schuldners gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Vereinbaren Sie einen Termin, damit im Rahmen eines persönlichen Gespräches Ihrer konkrete Angelegenheit und das für diese sinnvollste Vorgehen besprochen werden kann.